Ambulante Ernährungsberatung und -therapie
Liebe Interessierte,
Essen und Trinken sind die Grundlagen unseres Lebens. Das Thema beschäftigt uns täglich.
Viele Menschen machen sich Gedanken, wie eine ausgewogene Ernährung heutzutage für sie aussehen könnte oder sollte. Andere müssen aufgrund einer Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsform umstellen. Alle haben sie gemeinsam, dass sie mehr über das Thema Ernährung wissen möchten oder auch müssen.
Statt allgemeingültiger Ratschläge benötigen diese Menschen eine individuell auf das Krankheitsbild und die Lebenssituation abgestimmte Ernährungsberatung/ -therapie aus professionellerer Hand.
Hierbei kann die Ernährungsambulanz des St. Josef-Krankenhauses Linnich Sie unterstützen.
Unsere Leistungen:
Eine individuelle und auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Ernährungsberatung/-therapie.
In der Ernährungstherapie verfolgen wir das Ziel im akuten Krankheitsverlauf zunächst Ihre Beschwerden zu lindern und vor allem Ihr Rückfallrisiko bei bestehenden Erkrankungen zu senken. Ferner auch neuen ernährungsbedingten Krankheiten vorzubeugen.
Weitere Leistungen sind u. a. :
- Eine ausführliche Anamnese inklusive der Analyse Ihres Ess- und Ernährungsverhaltens
- Praktische Tipps für Einkauf, Mahlzeitenzusammenstellung und Essenszubereitung
Sonderleistung:
- Computerunterstützte Auswertung eines 7-Tage Ernährungsprotokolls.
Wie können Sie das Angebot nutzen?
Bitte rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Mail. Wir vereinbaren dann gerne einen individuellen Beratungstermin mit Ihnen.
Welche Unterlagen bringen Sie mit?
- ärztliches Rezept (gemäß §43 SGB V nicht budgetrelevant für den Hausarzt) bzw. eine Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe der Erkrankung
- ggf. Arztbriefe, wichtige Vorbefunde
Was kostet die Ernährungsberatung?
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Erstberatung |
60 Min. |
70€ |
jede weitere Folgeberatung |
60 Min. |
60€ |
jede weitere Folgeberatung |
30 Min. |
40€ |
jede weitere Folgeberatung |
15 Min. |
20€ |
Auswertung Ernährungstagebuch |
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40€ |
Wie viel erstattet Ihre Krankenkasse?
Nach § 43 Abs. 2 SGB V bezuschussen oder erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Ernährungsberatung.
Bitte klären Sie die Höhe der Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab. Sollte keine vollständige Kostenübernahme, erfolgen, wäre der Differenzbetrag von Ihnen persönlich zu tragen. Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag aus.
Alle Leistungen können selbstverständlich auch als Selbstzahler wahrgenommen werden.
Unser Angebot:
Ernährungsberatung nach § 20 SGB V
- Ernährungsumstellung bei Übergewicht (BMI bis 30 kg/m²)
- Informationen rund um eine gesunde Ernährung
Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
- Adipositas (BMI ab 30 kg/m²)
- Diabetes mellitus
- Fettstoffwechselstörungen
- Hyperurikämie/Gicht
- Magen- und Darmerkrankungen
- Mangelernährung
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
(Allergien wie z.B. Kuhmilchallergie, Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Zöliakie, etc.)
- Nierenerkrankungen
- Untergewicht
Weitere Themen auf Anfrage.